Allgemeine Gesch
äftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand der Vereinbarung
    1. Die LUUCY AG stellt dem Kunden auf ihrer Plattform «LUUCY» Funktionalitäten und Dienstleistungen für die online Nutzung von digitalen 3D-Modellen und Integration von eigenen und Drittdaten zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden zusammen mit allfälligen Offerte(n) der LUUCY AG abschliessend das Vertragsverhältnis zwischen der LUUCY AG und dem Kunden sowie den gegebenenfalls von diesem autorisierten Benutzern.
    2. Die AGB der LUUCY AG gehen in allen Fällen anderslautenden Bestimmungen des Kunden – insbesondere seinen AGB – vor.
  2. Vertragsgrundlagen
    1. Die LUUCY AG ist Eigentümerin und Inhaberin der Rechte an der Plattform-Software «LUUCY» und den dem Kunden von ihr eingeräumten Nutzungsrechten daran.
    2. Grundlage der vorliegenden Vereinbarung ist das aktuelle Angebot an Funktionalitäten bei der erstmaligen Anmeldung (Konto-Erstellung) des Kunden auf «luucy.ch».
    3. Wurde von der LUUCY AG dem Kunden vorgängig ein individuelles Angebot (Offerte) erstellt, so gilt jeweils die letzte Version der für den Kunden erstellten Offerte. Frühere Vereinbarungen oder Zusicherungen sind nichtig.
    4. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln abschliessend die Zusammenarbeit der Parteien und Nutzung der Web-Plattform «luucy.ch» sowie für Angebote der LUUCY AG unter anderem Domain-Namen.
  3. Vertragsschluss ohne Offerte
    1. Bei Selbstanmeldung durch den Kunden entsteht das Vertragsverhältnis ohne Weiteres durch Annahme der aktuellen AGB sowie der aktuellen Datenschutzerklärung bei seiner erstmaligen online-Anmeldung (Konto-Erstellung) auf LUUCY.
    2. Die Nutzung von weiteren online-Dienstleistungen der LUUCY AG oder Dritten kann zusätzlich kostenpflichtig sein und erfordert ausdrücklich die Zustimmung des Kunden.
  4. Vertragsschluss mit Offerte
    1. Das Vertragsverhältnis entsteht durch schriftliche Bestätigung der verbindlichen Offerte der LUUCY AG durch den Kunden.
    2. Die Offerte der LUUCY AG enthält alle im konkreten Fall vertragsrelevanten Informationen über Angebot, Anzahl berechtiger Nutzer, Preis, Erfüllung, Sonderbestimmungen etc. Die Parteien können jederzeit zusätzliche Leistungen oder deren Änderung schriftlich vereinbaren. Die Offerte(n) bildet jeweils integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Im Übrigen gelten die AGB der LUUCY AG.
    3. Ergänzt, streicht oder ändert der Kunde die Offerte der LUUCY AG, so kommt ohne ausdrückliches schriftliches Akzept der Änderungen durch die LUUCY AG kein Vertrag zustande. Im Zweifelsfall gilt die letzte verbindliche Offerte der LUUCY AG.
  5. Rechte und Pflichten der Kunden
    1. Mit der Online-Registrierung erhält der Kunde für die Dauer dieses Vertrages ein nicht exklusives, persönliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht an der Software.
    2. Der Kunde erhält damit das Recht, die Funktionen auf «luucy.ch» in seiner von ihm eingerichteten Organisation gemäss Standard-Angebot oder der individuellen Offerte im vereinbarten Umfang durch Fernzugriff über Internet mit geeigneten Geräten zu nutzen.
    3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die vertragsgemässe Nutzung der Software möglicherweise von den Daten Dritter und deren rechtmässigen Nutzung abhängig ist. Diese Daten müssen gegebenenfalls vom Kunden selbst kostenpflichtig beschafft und in das System eingepflegt werden.
    4. Der Kunde stellt durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen sicher, dass nur berechtigte Benutzer Zugang zu seinen Inhalten erhalten.
    5. Der Kunde teilt der LUUCY AG eine Ansprechperson mit, welche die Mitwirkungspflichten für den Kunden persönlich, kompetent und mit Entscheidungsbefugnissen wahrnehmen kann. In begründeten Fällen kann die LUUCY AG den Wechsel der Ansprechperson verlangen.
  6. Rechte und Pflichten der LUUCY AG
    1. Die LUUCY AG ist verpflichtet, den Kunden bei einer allfälligen Beschaffung von 3D-Grunddaten zu unterstützen und diese gemäss Offerte in die Software zu integrieren.
    2. Die LUUCY AG ist während der Vertragsdauer verpflichtet, die Software ausserhalb der angekündigten Wartungsfenster während mindestens 99.5% der Arbeitszeit (kumuliert über ein Jahr) funktionstüchtig zu halten.
    3. Aktualisierungen und Leistungserweiterungen für den Kunden werden in der Regel auf ein ordentliches Wartungsfenster gelegt. Die ordentlichen Wartungsfenster werden in der Regel ausserhalb der üblichen Arbeitszeit angesetzt und der Kunden angemessen im Voraus mitgeteilt.
    4. In Ausnahmefällen behält sich die LUUCY AG zur Wartung und Anpassung der Systeme vor, die Verfügbarkeit der Software temporär ganz oder teilweise einzuschränken.
    5. Die LUUCY AG trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Verlust der Daten. Dazu gehören mindestens wöchentliche Backups.
    6. Supportanfragen an die LUUCY AG werden nur von der Ansprechperson sowie deren Stellvertretung entgegengenommen. Die LUUCY AG behält sich vor, Anfragen von Dritten nicht entgegen zu nehmen.
  7. Support Leistungen
    1. Dem Kunden steht zur Unterstützung im Umgang mit der Plattform die integrierte Chatfunktion zur Verfügung. Fragen werden während der Arbeitswoche (MO-FR) in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Zudem kann der Kunde während der ordentlichen Bürozeiten der Arbeitswoche die Supportleistungen über das Help-Center per Telefon in Anspruch nehmen.
    2. Für Fragen und Unterstützung zu Applikationen von Drittfirmen hat sich der Kunde an diese Drittfirmen zu wenden.
  8. Zusätzliche Leistungen
    1. Erbringt die LUUCY AG für den Kunden Dienst- und Unterstützungsleistungen, welche nicht Bestandteil der Offerte oder des Grundangebots sind, so werden diese grundsätzlich in Rechnung gestellt.
    2. Für Leistungen, welche den Kostenrahmen von CHF 1’000.–, (exkl. MWST) mutmasslich nicht übersteigen, genügt eine einfache schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung zwischen den Parteien durch EMail oder Brief.
    3. Für Leistungen, welche den Kostenrahmen von CHF 1’000.– (exkl. MWST) mutmasslich übersteigen, erstellt die LUUCY AG vorgängig eine verbindliche Offerte. Bei Annahme durch den Kunden wird diese als integraler Bestandteil in das Vertragsverhältnis aufgenommen.
    4. Zusätzliche Leistungen für die Kunden werden grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand der LUUCY AG (und allenfalls beigezogenen Dritten) zuzüglich notwendigen und ausgewiesenen Spesen verrechnet.
  9. Abnahme
    1. Bei der Online-Registrierung durch den Kunden gelten die Basisleistungen ohne Weiteres als abgenommen.
    2. Bei erweiterten Leistungen teilt die LUUCY AG dem Kunden mit, ab wann die Software zur Nutzung bereitsteht. Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung der Software verunmöglichen oder wesentlich erschweren, sind ab diesem Zeitpunkt innert 5 Werktagen der LUUCY AG mitzuteilen.
    3. Kleinere Mängel behindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der ordentlichen Wartung bereinigt.
    4. Die Produktivnutzung der Software gilt als Abnahme.
  10. Preise, Preisänderungen
    1. LUUCY AG behält sich vor, die Preise für wiederkehrende Leistungen sowie die Honoraransätze mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Monaten jeweils per Ende Jahr zu ändern.
    2. Alle Preise verstehen sich exkl. MWST und allfälliger weiterer öffentlicher Abgaben und Gebühren.
    3. Arbeitsstunden werden auf 15 Minuten genau berechnet. Angefangene Viertelstunden werden auf die nächste aufgerundet.
    4. Zur Vertragserfüllung notwendige und ausgewiesene Spesen trägt der Kunde.
  11. Rechnungsstellung, Fälligkeit
    1. Für wiederkehrende Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung jährlich jeweils zu Beginn des Lizenzjahres beziehungsweise vorschüssig mit Inkrafttreten des Vertrages. Zusätzliche Leistungen werden jeweils per Monatsende abgerechnet.
    2. Rechnungen sind innert 20 Kalendertagen netto zahlbar.
  12. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Der Vertrag tritt mit Annahme der aktuellen AGB sowie der aktuellen Datenschutzerklärung des Kunden bei seiner erstmaligen online-Anmeldung (Konto-Erstellung) oder mit Bestätigung der letzten Offerte der LUUCY AG durch den Kunden in Kraft und wird für die in der Offerte geregelte Vertragsdauer abgeschlossen. Ohne spezielle Vereinbarung beträgt die Vertragsdauer ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
    2. Das Vertragsverhältnis kann ordentlich durch beide Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende der Vertragsdauer gekündigt werden.
    3. Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis von der sich vertragskonform verhaltenden Vertragspartei vorzeitig – innerhalb von 30 Tagen – aufgelöst werden, falls wesentliche Vertragsbestimmungen von der anderen Vertragspartei verletzt oder nicht erfüllt werden.
    4. Voraussetzung für eine vorzeitige Kündigung ist, dass die kündigende Partei der anderen Partei vorangehend eine schriftlich angesetzte Wiederherstellungs-Frist von mindestens 30 Arbeitstagen gewährte, um den vertragsgemässen Zustand wieder herzustellen. Wird innert dieser Wiederherstellungs-Frist der Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der 30-tägigen Kündigungsfrist vorzeitig aufzulösen.
    5. Kündigungen haben jeweils mit eingeschriebener Post an die Adresse der jeweiligen Vertragspartei zu erfolgen.
  13. Datenherausgabe
    1. Mit ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde Anspruch auf Aushändigung der in seiner luucy-Organisation erstellten Daten und notwendigen Schnittstelleninformationen.
    2. Die Aushändigung der Daten an den Kunden erfolgt spätestens innert 60 Arbeitstagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in der Form, wie sie in luucy abgespeichert wurden. Die Einhaltung der Frist AGB LUUCY AG V1.2 – Februar 2022 4 | 6 setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Die Datenträger für die Herausgabe sind vom Kunden auf seine Kosten bereitzustellen.
    3. Alle Arbeiten der LUUCY AG zur Aushändigung der Daten in anderer Form sind kostenpflichtig und stehen unter den Bestimmungen über «Zusätzliche Leistungen».
    4. Entscheidet sich der Kunde, nachdem er mit einer Testlizenz Arbeitsbereiche eröffnet und Daten auf der Plattform genutzt und erarbeitet hat, nach Ablauf der Testfrist gegen den Kauf einer ordentlichen Lizenz, so ist die LUUCY AG nach ein- oder mehrmaliger Aufforderung per E-Mail berechtigt, das Konto ohne Weiteres zu löschen.
  14. Urheberrechte und Rechtsgewährleistung
    1. Alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie den im Rahmen der Softwarepflege von der LUUCY AG erbrachten Leistungen stehen ausschliesslich und alleine der LUUCY AG zu.
    2. LUUCY AG steht dafür ein, dass die Plattform «luucy.ch» frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemässe Nutzung durch den Kunden ausschliessen oder einschränken. Für allfällig verwendete Applikationen von Drittunternehmen kann die LUUCY AG solches nicht gewährleisten.
    3. Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche mit der Behauptung geltend, dass die vertragsgemässe Nutzung der Software seine Urheber-, Marken- oder sonstigen Immaterialgüterrechte verletzen würden, so ist die LUUCY AG unverzüglich von der Geltendmachung solcher Ansprüche zu unterrichten.
    4. Die LUUCY AG hält den Kunden in solchen Fällen von Ansprüchen Dritter resp. von der Haftung für die rechtswidrige Verletzung von Immaterialgüterrechten frei.
    5. Verwendet der Kunde in luucy Dienstleistungen von Dritten, so gelten bezüglich deren Immaterialgüterrechte deren Bestimmungen.
  15. Sachgewährleistung
    1. Die LUUCY AG gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer den vereinbarten Spezifikationen entspricht und vertragsgemäss genutzt werden kann. Versteckte Mängel sind umgehend nach Feststellung – spätestens jedoch drei Monate nach Abnahme – detailliert schriftlich der LUUCY AG mitzuteilen.
    2. Mängel werden von der LUUCY AG innert angemessener Frist und mit angemessenen Massnahmen behoben. In der Regel erfolgt diese während eines ordentlichen Wartungsfensters.
    3. Die LUUCY AG übernimmt keine Garantie, dass die Software und die von ihr oder Dritten betriebenenServersysteme fehlerfrei sind oder bleiben oder dass die Software jederzeit uneingeschränkt und fehlerlos genutzt werden kann. Die LUUCY AG garantiert zudem nicht, dass ihre Software reibungslos mit Software, Datensätzen oder Schnittstellen von Dritten funktioniert. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der Software wesentlich von den von ihm verwendeten Endgeräten und derBandbreite (Geschwindigkeit) der Internetverbindungen resp. Netzwerkgeräten abhängig ist. Die Qualität der vertragsgemässen Erfüllung ist weiter unter Umständen von der Verfügbarkeit von Dienstleistungen Dritter abhängig. Die LUUCY AG kann dementsprechend keine Garantie übernehmen, dass die vertragsgemässe Leistung unter allen technischen Voraussetzungen beim Kunden oder bei anderen Nutzern jederzeit erbracht werden kann.
    4. Die LUUCY AG hat zudem das Recht, den Zugang zur Software oder einzelne Funktionalitäten zum Schutz höherer Interessen oder zur Abwehr von Schäden einzuschränken.
    5. Die LUUCY AG ist verpflichtet, ihre Leistungen sorgfältig und fachmännisch zu erbringen. Wo die Vertragserfüllung durch Dritte erfolgt, so hat die LUUCY AG diese sorgfältig auszuwählen, zu instruieren und zu kontrollieren.
  16. Daten Dritter
    1. Die LUUCY AG ermöglicht mit der Software die Integration und Darstellung von Daten oder Services Dritter. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, leistet die LUUCY AG mangels Datenherrschaft keine Gewähr, dass die Funktionalitäten der Software zur Darstellung und Nutzung der Drittdaten jederzeit, ganz oder nur teilweise dem Kunden zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit).
    2. Die LUUCY AG leistet auch keine Gewähr, dass die mit der Software dargestellten Drittdaten jederzeit vollständig, richtig oder/oder aktuell sind (Qualität).
    3. Die LUUCY AG leistet zudem keine Gewähr, dass die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses genutzten Drittdaten rechtmässig genutzt werden (Rechtsgewährleistung).
    4. Bei Ansprüchen Dritter infolge rechtswidriger Nutzung von Drittdaten durch den Kunden behält sich die LUUCY AG vor, den Kunden zur Prozessunterstützung aufzufordern.
  17. Haftung
    1. Die Haftung für direkten Sach- und Vermögensschaden, welche die LUUCY AG bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten schuldhaft verursacht hat, ist maximal auf die Summe der jährlichen Lizenzgebühr beschränkt.
    2. Jede Haftung – ungeachtet der Rechtsgrundlage – der LUUCY AG oder seiner Erfüllungsgehilfen, für andere oder weitergehende Ansprüche oder Schäden – insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschaden, entgangener Gewinn, entgangener Nutzen, nicht realisierte Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall sowie Daten- und Reputationsverlust – wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
    3. Die LUUCY AG haftet in keinem Fall für falschen oder widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchlichen Verwendung durch den Kunden oder Dritte.
    4. Die LUUCY AG haftet in keinem Fall für Schaden oder Genugtuung, welcher dem Kunden oder Dritten durch rechtswidrige Nutzung von Drittdaten oder durch deren mangelnde Datenqualität oder deren fehlende Verfügbarkeit entstanden sind.
    5. Jegliche Ansprüche aus der Nutzung von Drittdaten sind direkt zwischen den Datenlieferant und dem Kunden direkt zu regeln.
  18. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
    1. Die Vertragsparteien behandeln alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhaltene oder wahrgenommene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, insbesondere alle Nutzerinformationen, Unterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen sowie sonstiges Knowhow vertraulich. Die Parteien sind verpflichtet, diese Informationen nur für Zwecke zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
    2. Dritten dürfen diese Informationen nur zugänglich gemacht werden, wenn die jeweils betroffene Partei dem ausdrücklich vorher schriftlich zustimmt und wenn dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. Davon ausgenommen sind gesetzliche Verpflichtungen.
    3. Der Kunde gewährt der LUUCY AG jedoch das Recht, für Demonstrations- und Werbezwecke öffentlich über das Bestehen des Vertragsverhältnisses und den Projektfortschritt zu informieren und einzelne Funktionalitäten zu demonstrieren.
  19. Datenschutz
    1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle personenbezogenen Daten gemäss dem Schweizerischen Datenschutzrecht rechtskonform zu bearbeiten. Beide Parteien sind verpflichtet, in ihrem Herrschaftsbereich entsprechend angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten zu ergreifen, zu dokumentieren und fortgesetzt aktuell zu halten.
    2. Der Kunde bleibt Datenherr der in seiner Organisation vorhandenen und bei der Nutzung anfallenden personen- und kundenbezogenen Daten. Die LUUCY AG unterstützt den Kunden unter Kostenfolge bei der Wahrnehmung seiner Pflichten und bei Auskunftsbegehren Dritter.
    3. Bei Änderungen des Schweizerischen Datenschutzrechtes behält sich die LUUCY AG vor, rechtliche Verpflichtungen des Datenherrs als zusätzliche Leistung kostenpflichtig umzusetzen.
    4. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen unserer Datenschutzbestimmungen.
  20. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Klauseln des Vertragsverhältnisses unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.
    2. Die LUUCY AG hat das Recht, Aufgaben zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses an Dritte abzutreten oder Erfüllungsgehilfen beizuziehen.
    3. Die AGB und die Offerte(n) enthalten alle Absprachen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
    4. Der Kunde kann die Rechte aus diesem Vertragsverhältnis Dritten nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der LUUCY AG abtreten. Eine Verrechnung gegen Forderungen der LUUCY AG ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und ihrer ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung möglich.
    5. Die LUUCY AG hat das Recht, die Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden jederzeit an eine Rechtsnachfolgerin oder Dritte abzutreten. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bleiben davon unberührt.
    6. Die Parteien informieren sich gegenseitig, frühzeitig und unaufgefordert über alle Ereignisse, welche die Vertragserfüllung betreffen.
    7. Die Parteien sind bemüht, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte unter Wahrung des gegenseitigen Respektes einvernehmlich zu klären. Sollte dies fortgesetzt nicht möglich sein, so verpflichten sich die Parteien vor Anhebung einer gerichtlichen Klage zu einer Vermittlung durch einen qualifizierten Dritten (Mediation). Sollte auch diese scheitern, so stellt diese eine Klagebewilligung gemäss Art. 213 Abs. 3 ZPO dar.
    8. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der LUUCY AG ausschliesslich zuständig. Es gilt materielles Schweizer Recht.

LUUCY AG, März 2022